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Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht? Ja – und zwar überall.
Der Europäische Gerichtshof hat 2019 (Rs. C-55/18) entschieden: Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit jedes Mitarbeiters mit einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System erfassen. Was das konkret für Sie bedeutet, hängt vom Land ab:
Österreich – § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG)
Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Betriebe und alle Mitarbeiter:innen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Teilzeit. Dokumentiert werden müssen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, sodass tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie Ruhezeiten erkennbar sind. Aufbewahrung: mindestens ein Jahr. Kontrolliert wird durch die Arbeitsinspektion.
Deutschland – EuGH + Bundesarbeitsgericht
Seit dem BAG-Beschluss von 2022 sind Arbeitgeber bereits heute verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen (über § 3 ArbSchG). Eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes (geplant 2026) soll die elektronische Arbeitszeiterfassung verbindlich machen – mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € bei Verstößen. Wer schon jetzt elektronisch erfasst, ist vorbereitet.
Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Ihr Kollektiv-/Tarifvertrag.
Nicht nur erfassen – nachweisen können
- Automatische Arbeitszeitüberprüfung: Planery weist Sie auf jede Zeitaufzeichnung hin, die nicht dem Arbeitszeitgesetz entspricht.
Korrekturen erfolgen mit wenigen Klicks, Sie sind arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite. - Revisionssichere Dokumentation: Jede gestempelte Minute ist nachvollziehbar und protokolliert, im Fall einer Prüfung in Sekunden abrufbar.
- Zeitbewertung laut Kollektivvertrag: Zuschläge, Überstunden und Pausenregelungen werden automatisch korrekt berücksichtigt, ohne manuelles Nachrechnen.
- Prüfungs-Export: Alle Nachweise als PDF/CSV exportierbar z. B. für Arbeitsinspektion oder Lohnverrechnung (BMD, SAP & Co.).
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Arbeitszeit-Software für Web & Terminal und per APP
Erfassen Sie Arbeitszeiten dort, wo gearbeitet wird – per App (iOS/Android), im Browser oder am Stempeluhr-Terminal mit PIN, RFID-Chip oder Fingerabdruck. So bleibt die Erfassung für alle Mitarbeiter:innen lückenlos und manipulationssicher.
Automatische Zeitbewertung laut Kollektivvertrag
Überstunden und Zuschläge – automatisch statt manuell
Was Planery als Tool zur Stundenerfassung von anderen unterscheidet: die automatische Zeitbewertung. Zuschläge für Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeit werden laut Ihrem Kollektivvertrag berechnet – ohne manuellen Aufwand. Überstunden nach festgelegten Tagesgrenzen oder Wochengrenzen erkennt das System automatisch.
Arbeitszeiterfassung für Teams und mehrere Standorte
Planery ist als Arbeitszeiterfassungssystem für Unternehmen jeder Größe gebaut. Ob eine Filiale oder zwanzig Standorte, ob Teilzeit-Team oder Schichtbetrieb – die Software passt sich an Ihre Strukturen an, nicht umgekehrt.
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Das sagen Kunden über Planery
Häufig gestellte Fragen zur Arbeitszeiterfassung Software
Ja. Nach § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG) müssen Arbeitgeber für alle Mitarbeiter:innen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Teilzeit. Aus den Aufzeichnungen müssen tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie die Ruhezeiten hervorgehen; sie sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und können von der Arbeitsinspektion geprüft werden. Mit Planery erfüllen Sie diese Pflicht automatisch und revisionssicher.
Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 sind Arbeitgeber bereits heute verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen – abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG). Eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes (für 2026 geplant, aber noch nicht in Kraft) soll zusätzlich die elektronische Erfassung verbindlich machen. Wer schon jetzt digital erfasst, ist darauf vorbereitet.
Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18, „Stechuhr-Urteil") entschieden, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit jedes Beschäftigten mit einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System erfassen müssen. Auf dieser Grundlage haben die Mitgliedstaaten – darunter Österreich und Deutschland – die Erfassungspflicht konkretisiert. Planery ist genau ein solches System.
In Österreich können fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen von der Arbeitsinspektion mit Verwaltungsstrafen je Verstoß geahndet werden. In Deutschland sieht der Entwurf zur Arbeitszeitgesetz-Novelle Bußgelder von bis zu 30.000 € vor. Eine lückenlose digitale Erfassung minimiert dieses Risiko und liefert im Prüfungsfall sofort die nötigen Nachweise.
Ja. Planery erfasst Arbeitszeiten revisionssicher, prüft sie automatisch gegen die gesetzlichen Vorgaben (etwa Ruhezeiten und Höchstarbeitszeit) und stellt alle Nachweise als PDF- oder CSV-Export bereit. Die Daten liegen DSGVO-konform auf Servern in Österreich (Made in Austria). Hinweis: Das ersetzt keine individuelle Rechtsberatung – maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Ihr Kollektiv- bzw. Tarifvertrag.
Ja. Die Erfassungspflicht gilt unabhängig vom Arbeitsort – auch im Homeoffice und mobil. Mit Planery stempeln Mitarbeiter:innen per App oder Browser von überall, sodass auch Remote-Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert sind. Mehr dazu auf unserer Seite zur Homeoffice-Zeiterfassung.
Eine Software zur Arbeitszeiterfassung dokumentiert Beginn, Ende und Pausen der täglichen Arbeitszeit digital. Mit Planery erfassen Ihre Teams Arbeitszeiten per App, Web oder Terminal – revisionssicher, DSGVO-konform und mit automatischer Überstundenberechnung.
Eine digitale Zeiterfassung spart bis zu 70 % des Verwaltungsaufwands. Statt fehleranfälliger Excel-Listen erhalten Sie automatische Stundenabrechnung, Echtzeit-Dashboards und eine fehlerfreie Vorbereitung für die Lohnverrechnung.
Planery eignet sich für Gastronomie, Einzelhandel, Hotellerie, Pflege, Industrie, Arztpraxen und Büro. Arbeitszeitmodelle, Schichtbetrieb und branchenspezifische Kollektivverträge lassen sich individuell konfigurieren.
Ja – Planery ist 14 Tage kostenlos und unverbindlich testbar. Ohne Installation, ohne Kreditkarte. Der Testaccount endet automatisch.
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